Vertragsbedingungen
Dieser Anzeigenvertrag ist rechtsverbindlich und gilt nach folgenden Bedingungen.Fü r alle Anzeigenaufträge gelten mit ihrer Erteilung die Konditionen der aktuellen Preisliste und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der B. KRAUSE GmbH. Für die B. KRAUSE GmbH sind davon abweichende Bedingungen des Auftraggebers unverbindlich.
- »Anzeigenauftrag« im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten im Moritzburger Gemeindeblatt zum Zweck der Veröffentlichung und Verbreitung.
- Die Annahme des Anzeigenauftrages erfolgt unter Vorbehalt der Zustimmung der Gemeindeverwaltung Moritzburg als Herausgeber.
- Die Anzeige erscheint nur in der gedruckten Ausgabe, nicht im Internet.
- Es besteht kein Anspruch auf flächendeckende Verteilung im Erscheinungsgebiet.
- Die Reihenfolge des Einganges der Daten entscheidet über die Drucklegung. Bei Überschreiten der vorgesehenen Anzeigenfläche werden die nicht veröffentlichten Anzeigenkunden umgehend informiert. Kunden mit Mehrfachschaltungen werden bevorzugt berücksichtigt.
- Anzeigenschluss ist der 15. des Monats. Ab dem 15. des Monats kann der Vertrag nicht mehr gekündigt werden. Kommt es darüber hinaus zu keiner Datenlieferung, so bleibt der Auftrag weiterhin bestehen.
- Beilagenaufträge sind unzulässig und bedürfen der besonderen Genehmigung des Herausgebers (Gemeindeverwaltung Moritzburg).
- Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
- Bei der Errechnung von Sondergrößen wird die Verhältnismäßigkeit angewandt.
- Erfüllte Platzierungswünsche werden mit 15% Zuschlag berechnet. Unerfüllte Platzierungswünsche werden ohne Zuschlag berechnet.
- Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von der B. KRAUSE GmbH mit dem Wort »Anzeige« deutlich kenntlich gemacht.
- Die B. KRAUSE GmbH behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen der B. KRAUSE GmbH abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für die B. KRAUSE GmbH unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden.
- Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert die B. KRAUSE GmbH unverzüglich Ersatz an. Die B. KRAUSE GmbH gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Siehe Mediadatenblatt.
- Für die richtige Wiedergabe undeutlicher Manuskripte und für Übermittlungsfehler bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen und telefonisch veranlassten Änderungen wird keine Gewähr übernommen. Abbestellungen – grundsätzlich schriftlich – können nur berücksichtigt werden, wenn dies die technische Fertigstellung des Gemeindeblattes nicht beeinträchtigt.
- Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt die B. KRAUSE GmbH eine ihr hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen, oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung der B. KRAUSE GmbH für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet die B. KRAUSE GmbH darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von zwei Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Die B. KRAUSE GmbH lehnt Ansprüche auf Zahlungsminderung oder Ersatz ab, wenn bei zu wiederholenden Aufnahmen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass der Auftraggeber eine Berichtigung vor Wiedergabe der nächsten Anzeige verlangt.
- Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Die B. KRAUSE GmbH berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihr innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Bei Korrekturen erfolgt eine Aufwandsabrechnung.
- Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckgröße der Berechnung zugrunde gelegt.
- Bei blatthohen Anzeigen wird die volle Satzspiegelhöhe berechnet.
- Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tagen nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Es wird jede Ausgabe einzeln abgerechnet. Sammelrechnungen sind nicht möglich.
- Wird die B. KRAUSE GmbH beim Bankeinzugsverfahren durch Gründe, die der Kunde zu vertreten hat, rückbelastet, so hat der Auftraggeber die entstehenden Kosten zu tragen. Rechnungsbetrag und Kosten werden sofort fällig; jeglicher Skonto entfällt.
- Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Die B. KRAUSE GmbH kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist die B. KRAUSE GmbH berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
- Die B. KRAUSE GmbH liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Es werden nur Vollbelege geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung der B. KRAUSE GmbH über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
- Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
- Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
- Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist - die durchschnittlich produzierte Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v.H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn die B. KRAUSE GmbH dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
- Ziffernanzeigen (Chiffre) sind leider nicht möglich und damit unzulässig.
- Für Anzeigen in Sonderseiten und Sonderbeilagen können vom B. KRAUSE GmbH abweichende Preise von den Mediadaten festgesetzt werden. Das gilt auch für Textanzeigen, PR‘s und Sonderveröffentlichungen.
- Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen sofort in Kraft.
- Die Auftraggeber haften für alle Folgen und Schäden, die sich für die B. KRAUSE GmbH, besonders auf Grund presserechtlicher und gesetzlicher Bestimmungen oder Vorschriften aus dem Inhalt der Anzeigen und Beilagen durch deren Abdruck oder Streuung ergeben können. Die Auftraggeber haben die B. KRAUSE GmbH von Ansprüchen Dritter freizustellen, wobei die B. KRAUSE GmbH nicht verpflichtet ist zu prüfen, ob durch die Anzeigen Rechte Dritter beeinträchtigt werden, was auch für die Ausführung sistierter Aufträge zutrifft. Der Inserent ist verpflichtet, die Kosten des Abdrucks einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu den jeweils gültigen Tarifpreisen zu tragen.
- Im Falle gänzlichen oder teilweisen Nichterscheinens des Moritzburger Gemeindeblattes und somit auch der Anzeige infolge höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz; für nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht veröffentlichte wird ebenfalls kein Schadenersatz geleistet.
- Erfüllungsort ist der Sitz der B. KRAUSE GmbH. Gerichtsstand ist der Sitz der B. KRAUSE GmbH. Soweit Ansprüche der B. KRAUSE GmbH nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes gelegt, ist als Gerichtsstand der Sitz der B. KRAUSE GmbH vereinbart.